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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1. Allgemeine Gültigkeit

Die nachstehenden Bedingungen gelten als Grundlage für alle Geschäfte unter Ausschluss anderer, von uns nicht ausdrücklich schriftlich genehmigter Bedingungen und Vereinbarungen, auch wenn der nachstehende Wortlaut nicht bei jedem einzelnen späteren Geschäft besonders angeführt ist.

Einkaufsbedingungen des Käufers erkennen wir stets nur insoweit an, als sie von unseren Vertragsbedingungen nicht abweichen, auch für den Fall, das die ersteren die gegenteilige Bestimmung enthalten. Etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich. Telefonische, telegrafische, schriftliche (auch Email) oder mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns.
 

(2) Unsere Angebote sind freibleibend. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich.

 
(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Schutzrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
 
(4) Lieferfristen beginnen erst nach restloser Aufklärung aller Ausführungsdetails zu laufen. Die Einhaltung etwa vereinbarter Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten voraus.
 
(5) Sofern die Lieferfristen schuldhaft nicht eingehalten werden, ist der Kunde verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht für kundenspezifische Bestellungen die mit Investitionen seitens des Auftragnehmers verbunden sind. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet die entstandenen Investitionsaufwendungen vollständig auszugleichen.
 
(6) Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus diesem Vertrag. Konstruktions-, Form-, und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Besteller unzumutbar sind.
 
(7) Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
 
(8) Wir behalten uns vor, dem Käufer angebotene Ware während der Gültigkeitsdauer unseres Angebotes an Dritte zu verkaufen (Zwischenverkauf).
 
(9) Falls Angaben in von uns erstellten schriftlichen Auftragsbestätigungen von unseren Katalog-, Prospekt- oder sonstigen Angaben abweichen, sind jene der Auftragsbestätigung verbindlich.



3. Preise
Falls nicht ausdrücklich Festpreise bzw. lieferterminbedingte Preisverbindlichkeiten bestätigt worden sind, behalten wir uns für Kursänderungen, fiskalische Angaben, Zoll, Fracht, Rohmaterial-, Fabrikations- und Arbeitslohnerhöhung, welche ab Datum der Auftragsbestätigung bis zum Tage der Lieferung eingetreten bzw. eingeführt worden sind, eine entsprechende Preisanpassung vor.
Die Mehrwertsteuer für Inlandslieferungen ist in den Preisen nicht inbegriffen, sie muss in jedem Fall vom Kunden bezahlt werden.
Der Mindest-Nettowarenwert beträgt € 150,-- netto ohne Mehrwertsteuer; ansonsten erheben wir einen Mindermengenzuschlag in der Höhe von € 150,-- netto ohne Mehrwertsteuer.

4. Lieferfristen/-verhinderung
Die Lieferfristen sind unter ausdrücklichem Vorbehalt von Ereignissen höherer Gewalt wie beispielsweise Streiks, Aussperrung, Brand, Naturereignisse und anderen unvorhergesehenen Betriebsstörungen bei uns oder unseren Zulieferanten, Rohstoff- und Energiemangel festgelegt.
Die durch oben erwähnte Begebenheiten entstehenden Lieferverzögerungen entbinden uns von der Einhaltung der bestätigten Lieferfrist. Sie berechtigt den Auftraggeber aber nicht, von dem uns erteilten Auftrag zurückzutreten oder die Annahme der Sendung zu verweigern. Für alle diese Fälle anerkennen wir weder Verzugsstrafe noch Schadenersatzansprüche gleich welcher Form.
Im Falle einer Abnahmeverzögerung der auf einen festgelegten Termin bereits gestellten Lieferung haftet der Besteller für allfällige Lagerkosten oder Standgelder. Die Lieferung wird in diesen Fällen fakturiert und ist gemäß den vereinbarten Konditionen zahlbar.

5. Abrufbestellungen
Bestellungen auf Abruf sind, wenn nicht anders vereinbart, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Vertragsfrist abzunehmen, ohne dass es unsererseits einer Abnahmeaufforderung oder einer Inverzugsetzung bedarf. Ist diese Frist abgelaufen, so sind wir jeder Zeit berechtigt, nach unserer Wahl entweder die Ware in Rechnung zu stellen oder den Auftrag zu streichen.

6. Versand
Sendungen erfolgen grundsätzlich ab Lager Asten. Die Transportkosten werden pauschal zu den zum Zeitpunkt des Versandes gültigen Sätzen von KVT-Koenig GmbH verrechnet. Für Verpackung und Entsorgung wird eine Verpackungspauschale von € 4,-- je Lieferung verrechnet. Sonderregelungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Die Verpackungsentsorgung ist durch die ARA Lizenznummer 6535 kostenfrei möglich. Verpackungsmaterial wird ausschließlich nicht zurückgenommen.
Branchenüblich ist bei Verbindungselementen und Masseteilen eine Über- bzw. Unterlieferung von +/- 10%. Abweichungen von der Bestellmenge bitten wir bei Ihrem Anschlussauftrag zu berücksichtigen.

7. Gewährleistung
Ohne besondere Vereinbarung liefern wir Materialien in handelsüblicher Qualität und Beschaffenheit. Bei Maschinen verkürzt sich die Gewährleistungsfrist gemäß BGBI Nr.I 48/2001 §933 (1) generell auf 6 Monate, ausgenommen sind gesondert getroffene, schriftliche Vereinbarungen und Lieferungen an Konsumenten im Sinne des KSchG.
Garantieleistungen fallen weg bei eigenen Reparatur-Versuchen und bei unsachgemäßer Lagerung bzw. bei unzweckmäßiger Verwendung der gelieferten Ware sind Ansprüche, welcher Art auch immer, ausgeschlossen.

8. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens aber zwei Tage nach Eingang der Lieferung beim Kunden, in schriftlicher Form mitzuteilen. Später eingehende Mitteilungen bleiben unberücksichtigt.

9. Rücklieferung
Die Rücklieferung falsch bestellter oder nicht mehr benötigter Ware wird nur dann von uns entgegengenommen und gutgeschrieben, wenn wir im Vorhinein schriftlich unsere ausdrückliche Bereitschaft zur Rücknahme erklären und eine Kopie dieser Rücknahmebestätigung in den Begleitpapieren der Sendung enthalten ist. Andernfalls wird die Ware zu Lasten des Absenders retourniert.
Als Bearbeitungsgebühr werden bis zu einem Nettowarenwert von € 250,00 netto 12 % und ab € 250,00 netto 8 % in Abzug gebracht.

10. Beratung
Technische Beratungen, Angaben und Auskünfte über Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unserer Produkte sowie alle hiermit in Zusammenhang stehenden sonstigen Aussagen durch uns oder für uns Handelnde erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Jegliche Hinweise bezüglich technischer Spezifikationen sind Richtwerte. Im Anwendungsfall sind diese vom Kunden auf eigene Rechnung zu testen und freizugeben

11. Zahlungsbedingungen
(1) Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, sind unsere Rechnungen innerhalb 21 Tagen ab Fakturendatum rein netto zahlbar Ein Skontoabzug ist unzulässig und bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

 
(2) Bei Zeitüberschreitungen sind wir berechtigt für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang Zinsen in Höhe von 8 % über dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
 
(3) Weiters sind alle im Zusammenhang mit der aushaftenden Forderung entstandenen Mahn-/Inkassospesen und Nebengebühren gleich der Hauptschuld zu bezahlen.
 
(4) Der Kunde hat ohne unsere schriftliche Einwilligung kein Recht, mit Gegenforderungen aufzurechnen.
 
(5) Sollte nach Versand der Auftragsbestätigung bekannt werden, dass die reguläre Abwicklung gegen offene Rechnung nicht möglich ist, behalten wir uns vor, für den ganzen oder den größten Teil des Betrages der bestellten Ware Vorauszahlungen zu verlangen oder die Lieferung nur gegen Barzahlung bei Empfang der Sendung auszuführen.
 
(6) Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück, so ist er verpflichtet, bei regulärer Handelsware 30 % des Brutto-Verkaufspreises als pauschalierten Schadensersatz zu bezahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder wesentlich geringer als vorgenannte Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens gegen einen entsprechenden Nachweis behalten wir uns vor. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungs-rechts nur insoweit befugt, als sei Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei kundenspezifischen Sonderbestellungen ist ein Rücktritt ausdrücklich nicht möglich.
 
(7) Jeder Kunde erhält bei KVT-Koenig GmbH ein individuell definiertes Kreditlimit. Eine Überschreitung des bei KVT-Koenig GmbH hinterlegten Kreditlimits kann zu Lieferverzögerungen führen.


12. Eigentumsvorbehalt
Der Käufer erwirbt am vertragsgegenständlichen Liefergegenstand grundsätzlich erst Eigentum mit vollständiger Bezahlung aller aus diesem Vertrag sowie aus unserer Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen (Eigentumsvorbehalt). Bei laufender Rechnung gilt das Eigentum als Sicherheit für unsere Saldo-Forderung.
Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen eines gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs veräußern. Für diesen Fall tritt er schon jetzt die ihm hieraus erwachsenden Ansprüche gegen Dritte in Höhe unserer Forderungen vorrangig und einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Der Käufer beauftragt und bevollmächtigt uns schon jetzt gegebenenfalls auch die Rechte aus dem ABGB gegenüber seinem Vertragspartner in seinem oder in unserem Namen jedoch für seine Rechnung geltend zu machen und tritt uns zu diesem Zweck die ihm zustehenden Ausübungsrechte aus dem ABGB gegen den Vertragspartner ab, ebenso wie die hieraus erwachsenden neuen Rechte. Wir nehmen die vorstehenden Abtretungen hiermit an, sind jedoch in stets freiwiderruflicher Weise mit der Einziehung und Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche durch den Käufer einverstanden. Legen wir die Abtretung offen, so hat der Käufer uns alle zur Durchsetzung unserer Ansprüche erforderlichen Informationen und Unterlagen, letztere mindestens in Kopie, unverzüglich und auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen.
Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind ausgeschlossen; von einer Pfändung unserer Vorbehaltsware oder sonstigen Beeinträchtigungen derselben durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

13. Besondere Bestimmungen
Änderungen irgendeiner der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie Vereinbarungen, die unseren Bedingungen widersprechen, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

14. Vertragssprache
Einzig relevante Sprachen bei der Geschäftsabwicklung sind deutsch und/oder englisch. Dies schließt alle Dokumente und Beschreibungen mit ein.

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es findet Österreichisches Recht Anwendung.
Erfüllungsort ist Asten, Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Steyr, dies auch dann, wenn die Zahlung mittels Scheck oder Wechsel erfolgt.

16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne auszulegen oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

Asten, Mai 2011